Finanzielle Hilfe fürs eigene Haus
Kreis
Wer hat nicht den Wunsch, ein Eigenheim oder eine selbstgenutzte Doppelhaushälfte zu besitzen? Das Land hilft auch dieses Jahr wieder in begrenztem Umfang bei der Verwirklichung des Traumes von den eigenen vier Wänden. Die Eigenheimförderung ist einkommensabhängig und richtet sich an Haushalte mit Kindern und Schwerbehinderte innerhalb der Einkommensgrenzen. Für den Kreis Soest ist das Sachgebiet Wohnungswesen der Kreisverwaltung die Bewilligungsbehörde für die Landesdarlehen.
Eine Familie mit zwei Kindern darf über 48 000 Euro steuerpflichtiges Bruttoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit verfügen. Die Förderung ist für Neubauvorhaben, aber auch für den Ersterwerb bestehender Objekte bestimmt. Die Höhe der Darrlehen richtet sich nach dem Kostenniveau der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Danach gibt es in Bad Sassendorf, Soest und Werl höhere Förderbeträge. So kann eine Familie mit zwei Kindern für ein Neubauvorhaben beispielsweise in Soest mit 80 000 Euro an zinsgünstigen Fördergeldern rechnen. In Wickede oder Geseke sind es immerhin noch 60 000 Euro.
Neu ist ein zusätzliches Darlehen von 10 000 Euro für die, die ihren Neubau barrierefrei errichten. Die Darlehen werden mit 0,5 Prozent verzinst (zuzüglich Verwaltungskosten von 0,5 Prozent). Die Tilgung liegt zwischen einem und fünf Prozent.
Interessant sind die Fördermöglichkeiten bei gebrauchten Objekten. Hier gibt es in der Regel 70 Prozent der Neubaudarlehen. Für ältere Objekte, die vor 1995
Ausführliche
Quelle: Soester Anzeiger vom 15. Februar 2012